AGB
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Über diese Seite kann  lediglich eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage für eine Ferienwohnung gestellt werden, die dann vom seewohnen-urlaubsteam bearbeitet und beantwortet  wird.
Verbindlich wird die Buchung einer Ferienwohnung mit Abschluss eines Mietvertrages, der nur schriftlich erfolgen kann und von beiden Seiten mit Unterschrift bestätigt wird.
Für alle Objekte gilt eine Mindestmietdauer ab 7 Tage. Preise bei Kurzübernachtungen auf Anfrage. Gruppenreisen für Tagungs- und Seminarteilnehmer auf Anfrage. Sonn- und Feiertags können Sie nicht anreisen.

 

Haftungsausschluss:

 

seewohnen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit , oder Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Die Ferienwohnung / Haus und sonstige Angaben werden nach den von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten und  Informationen erstellt. Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial kann gelegentlich Farbverfälschungen aufweisen, Minderungsansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

 

Bei  Abschluss eines Mietvertrages gelten folgende AGB:

 

Bei Abschluss des  Mietvertrages ist eine Anzahlung von 25 % zu leisten. Die Restsumme überweisen Sie bitte  bis 21 Tage vor Anreise. (s. Mietvertrag). Das Mietobjekt wird dem Mieter für  die gebuchte Zeit und Personenzahl überlassen. Andere als die angemeldeten  Personen bzw. Personenzahl dürfen nur nach vorheriger Anmeldung bei seewohnen in  dem Mietobjekt übernachten, evtl. gegen Zahlung eines Aufgeldes z. B. bei Sonderangeboten.

 

Das Mietobjekt kann nur  am Anreisetag bezogen werden. Sollte sich der Anreisetermin durch unvorhergesehene Umstände verschieben, so teilen Sie dies bitte umgehend  seewohnen mit.  Verfügbar ist das gemietete Objekt am Anreisetag ab 17.00  Uhr.  Am Abreisetag muss das gemietete Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein. Sonn- und Feiertags ist keine Anreise möglich.

 

Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar bitten wir pfleglich zu  behandeln. Sollte doch einmal versehentlich etwas kaputt gehen, ersetzen Sie es  bitte. Bei größeren Schäden oder Verlust informieren Sie uns bitte sofort. Wir  hoffen, dass Sie eine Haftplichtversicherung besitzen und bitten um Verständnis dafür, dass Sie persönlich haften für Ihre Kinder, Besucher, Ihre Wertsachen,  sowie für Fahrlässigkeit bei Unfall-, Feuer- und Wasserschäden etc. Nach  Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt, sowie Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben.

 

Die Endreinigung kann nur durch den Vermieter durchgeführt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Zur Endreinigung gehört nicht das Leeren des Abfallbehälters, Spülen schmutzigen Geschirrs und Räumen der Spülmaschine.

 

Nicht überall können Haustiere mitgebracht werden. Bitte stimmen Sie vor Ihrer Buchung daher unbedingt ab, ob Haustiere in der von Ihnen gewünschten Wohnung oder Haus erlaubt sind.

 

Die Schlüsselübergabe wird im jeweiligen Mietvertrag geregelt.

 

Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen.  Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei seewohnen.
Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstanden Schaden zu ersetzen.Der Vermieter wird die Wohnung über seewohnen zur anderweitigen Vermietung anbieten. Der Mieter hat hierfür eine Aufwandspauschale von EUR 50.-- zu zahlen. Er ist berechtigt nachzuweisen, das der tatsächliche Aufwand geringer war. Für jeden Tag des Mietverhältnisses, für den eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, hat der Mieter den Mietzins zu zahlen, abzüglich eines Prozentsatzes von 10% der als ersparte Aufwendungen des Vermieters gilt. Auch hier kann der Mieter den Nachweis führen, das die tatsächliche Ersparnis höher war. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die entsprechenden Unterlagen liegen jedem Mietvertrag bei oder können direkt von seewohnen angefordert werden.

 

Seewohnen als Beauftragter des Vermieters bzw. Eigentümers vermittelt lediglich die Leistungen aus diesem Vertrag und vereinnahmt die Zahlungen des Mieters  treuhänderisch für den Eigentümer. Mündliche und telefonische Auskünfte und  Nebenabreden  sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wittmund als vereinbart. Sollte eine  Bestimmung des Mietvertrages bzw. der Mietbedingungen unwirksam sein, so wird  dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame durch eine solche zu  ersetzen, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.